Friedhofsordnung & Gebühren
Die Frauenkirche kann für kirchliche Trauerfeiern genutzt werden. Trauerfeiern ohne religiösen Charakter sind ebenfalls möglich.
Außerdem können in der Frauenkirche Gottesdienste zur Trauung oder zur Taufe durchgeführt werden. Auch Konzerte und Lesungen, die mit einem geweihten Gotteshaus vereinbar sind, sind möglich.
Bei der Nutzung von Frauenkirche und Friedhof ist unbedingt zu respektieren, dass es ein kirchlicher Raum bzw. kirchliches Gelände ist.
Die Friedhofs- und Gebührenordnung können Sie hier herunterladen.